Veröffentlicht am 16. März 2026
Welche Unterlagen sind dem Gesuch für ein nationales Visum beizulegen?
Die Schweizer Botschaft in Tunesien bearbeitet ausschliesslich Kurzaufenthaltsvisumsanträge (Schengen-Visa) für die Slowakei. Für alle anderen Anträge (Nationale Visa D, standesamtliche Angelegenheiten, usw.) wenden Sie sich bitte an die Botschaft der Slowakischen Republik in Kairo, Ägypten.
Familiennachzug
Familiennachzug Eheleute – Eheschliessung wurde noch nicht in der Schweiz eingetragen
PDF337.65 kB20. Mai 2026
Familiennachzug Eheleute – Eheschliessung wurde noch nicht in der Schweiz eingetragen
(Arabisch)
PDF254.94 kB3. Juni 2026
Familiennachzug: Eheleute (Eheschliessung wurde bereits im schweizerischen Zivilstandsregister eingetragen), Minderjährige Kinder, Unterhaltsabhängige Elternteile
(Arabisch)
PDF263.94 kB20. Mai 2026
Familiennachzug: Eheleute (Eheschliessung wurde bereits im schweizerischen Zivilstandsregister eingetragen), Minderjährige Kinder, Unterhaltsabhängige Elternteile
PDF257.21 kB20. Mai 2026
Ehevorbereitungsvisum
Studentenvisum
Visum zur Arbeitsaufnahme
Rückreisevisum
Der Antrag wird zur Entscheidung an die zuständigen kantonalen Migrationsbehörden in der Schweiz weitergeleitet. Die zuständige Vertretung kann das Visum erst nach Genehmigung durch die zuständigen Behörden ausstellen. Die ungefähre Gesamtbearbeitungsdauer beträgt 8 bis 12 Wochen. Diese Frist wird nur als Richtwert angegeben und kann je nach zuständigem Kanton und den Elementen des Antrags erheblich variieren.
Die zuständige Vertretung erteilt während des Verfahrens keine Auskünfte. Daher bitten wir Sie, sich direkt an die für Ihren Wohnort zuständige kantonale Migrationsbehörde zu wenden: