Ein im Ausland eingetretener Todesfall muss in das schweizerische Personenstandsregister eingetragen werden. Die Eintragung ist kostenlos.
Lassen Sie der für den Wohnort der verstorbenen Person zuständigen Vertretung dazu folgende Dokumente und Informationen zukommen:
- Original der Todesurkunde
- Schweizer Identitätsausweise der verstorbenen Person (Pass und Identitätskarte); auf Wunsch der Familienangehörigen werden die entwerteten Dokumente als Andenken zurückgegeben (bitte dies im Voraus erwähnen).
- Adressangaben einer Kontaktperson der Hinterbliebenen
Die folgenden Originaldokumente müssen bei Ihrer Schweizer Vertretung eingereicht werden:
Für Tunesien:
- Todesurkunde (مضمون وفاة) – auf Französisch (Die französische Version wird von den tunesischen Zivilstandsbehörden ausgestellt)
Sämtliche tunesischen/libyschen Dokumente, die in arabischer Sprache eingereicht werden müssen, sind mit einer Übersetzung in eine schweizerische Amtssprache (Französisch, Deutsch, Italienisch) oder Englisch zu ergänzen. Die Originaldokumente in arabischer Sprache müssen ebenfalls bei der Botschaft eingereicht werden.
Alle tunesischen Dokumente, einschliesslich der Originale in arabischer Sprache sowie Übersetzungen, müssen mit einer Apostille versehen sein. In Tunesien sind Notare befugt, die Apostille anzubringen.
Für Libyen:
- Todesurkunde (شهادة وفاة) des letzten Ehepartners – auf Arabisch (ausgestellt von den libyschen Zivilstandbehörden)
Alle libyschen Dokumente, einschliesslich der Originale in arabischer Sprache sowie Übersetzungen, müssen vom Aussenministerium in Tripolis beglaubigt werden.
Die Originaldokumente sind für die zuständige Zivilstandsbehörde in der Schweiz bestimmt und dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Sie werden nicht zurückgegeben. Fotokopien werden nicht akzeptiert. Gegebenenfalls können weitere Dokumente angefordert werden.
Falls eine vertiefte Überprüfung der ausländischen Zivilstandsdokumente durch eine Vertrauensanwältin oder einen Vertrauensanwalt der Schweizer Vertretung notwendig ist, gehen die dadurch entstehenden Kosten zu Ihren Lasten.